Albas Labrador Welpen
Die Aufzucht von Labradorwelpen
Die vollständige und aktuelle Prüfungsordnung für die Labrador-Begleithundeprüfung findet man auf der Homepage des LCD. Der Teil A der Begleithundeprüfung überprüft das Zusammenspiel zwischen Labrador und Hundeführer weitgehend in einer idealisierten Umgebung (Übungsplatz, bis auf die Übung mit der Menschenmenge sind nur der Hundeführer und sein Labrador, Richter und ggf. ein Helfer anwesend, bis auf den Schusstest gibt es keine äußeren Reize). Demgegenüber geht es beim Teil B um Situationen, die im realen Alltagsleben eines Begleithundes vorkommen, also genau um solche Situationen, für welche man die lange Ausbildung zum Begleithund letztendlich macht. Bis vor Kurzem gab es in der Begleithundeprüfung für Labradore des LCD diesen Prüfungsteil nicht, er ist erst in diesem Jahr hinzugekommen. Ein gut ausgebildeter Labrador, der den Prüfungsteil A souverän schafft und im Alltag eine konsequente Erziehung genossen hat, wird mit diesem Prüfungsteil keine Probleme haben.
Der Teil B der Begleithundeprüfung findet außerhalb des Übungsgeländes in einem geeigneten Umfeld des öffentlichen Verkehrsraums statt. Es werden typische Begegnungen des Hundes mit Personengruppen, Radfahrern, Autos, Joggern oder Inline-Skatern oder anderen Hunden hergestellt, und auch das Verhalten des kurzzeitig angeleint allein gelassenen Hundes gegenüber Mensch und Tier wird überprüft. In all diesen Situationen muss sich der Labrador unbeeindruckt/gleichgültig/neutral verhalten, darf bei unvorhergesehenen Geräuschen nicht erschrocken reagieren, muss beim Gespräch mit einem anderen Passanten oder Autofahrer, der um eine Auskunft bittet, auf Kommando ruhig neben dem Hundeführer sitzen oder liegen, er darf andere Personen nicht belästigen (auch nicht beschnuppern) und zu anderen Hunden keinen Kontakt aufnehmen. Auch wenn er angeleint allein gelassen wird, darf er nicht aggressiv reagieren, wenn Passanten allein oder mit Hund vorbeigehen.